Forderungseinzug

Vorteile anwaltlichen Forderungseinzuges
gegenüber der Beauftragung eines Inkassobüros:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung aus einer Hand
  • Transparente Kostenkalkulation / keine Mitgliedschaftsbeiträge oder Ähnliches
  • Es können Kosten entstehen, die auch bei gerechtfertigter Forderung nicht vom Schuldner zu zahlen bzw. zu erstatten sind (z. B. Mitgliedschaftsbeiträge).
  • Kosten, die aus der anwaltlichen Forderungsbeitreibung resultieren, hat im Ergebnis der Schuldner zu tragen oder zu erstatten, falls sich die Forderung nicht im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung als unberechtigt erweist und wenn sich der Schuldner bei Auftragserteilung bereits in Zahlungsverzug befand
  • Der Rechtsanwalt kann auch bei streitiger Entwicklung vor Gericht weiter vertreten und nach erfolgter Titulierung die Zwangsvollstreckung einleiten, überwachen und durchführen
  • Der Rechtsanwalt hat die Kernkompetenz, um die Voraussetzungen für eine streitige Durchsetzung einer Forderung festzustellen, z. B.
    - eventuelle Abnahme notwendig
    - Gewährleistungsansprüche
    - Verjährung
    usw.


Analyse Ihres vorhandenen betrieblichen Forderungsmanagements
Um Ihnen von vornherein Kosten für eine notwendige außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Beitreibung zu ersparen bieten wir Ihnen eine Analyse Ihres eigenen betrieblichen Forderungsmanagements zur Optimierung Ihrer Mahnprozesse. Hierzu gehört:

Analyse Ihres Rechnungswesens
Analyse Ihres eigenen Mahnwesens
Analyse Ihrer Auftragsunterlagen und deren Optimierung, beispielsweise durch Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, der Vereinbarung von klaren Zahlungszielen und Ahnliches.

Geprüft werden kann die Möglichkeit der Nutzung gesetzlicher Pfandrechte, zum Beispiel des Vermieters oder Werkunternehmers, der Nutzung von gesetzlichen Zurückbehaltungsrechten oder der Einräumung vertraglicher Sicherungsmittel, wie z. B. dem Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsübereignung, Grundschuldbestellung und Bürgschaft u. a.

Ablauf Forderungseinzug / Inkasso
Wir bieten die außergerichtliche und auch die gerichtliche Beitreibung Ihrer Forderung aus einer Hand.

  • Sie übermitteln uns die notwendigen Daten per Mail oder Fax. Hierzu gehören insbesondere:
    - die Rechnungen, die Ihrer Forderung/Forderungen zugrunde liegen
    - Ihre eigenen Mahnschreiben
    - das von Ihnen gezeichnete Vollmachtsformular (steht zum Download bereit)  - den notwendigen Datenerfassungsbogen / Aufnahmebogen (Download)
  • Das Mandat kommt dann nach Eingang der Auftragsunterlagen und postwendender Auftragsbestätigung zustande.
  • Die für den Forderungseinzug entstehenden Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Dauermandaten besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung. Selbstverständlich können Sie jederzeit die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung vorab telefonisch erfragen. Der Schuldner sollte durch eigene schriftliche Mahnung (beweisbar) vor Auftragserteilung in Verzug gesetzt werden, da dann in aller Regel Ihr Schuldner auch die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen bzw. zu erstatten hat, solange sich die Forderung nicht als unberechtigt herausstellt.
  • Zur Verringerung des Kostenrisikos betreiben wir zunächst nach zustande gekommenem Auftrag eine Schuldnerrecherche, um in Erfahrung zu bringen, ob der Schuldner bereits in einschlägigen Schuldner- oder Insolvenzkarteien eingetragen ist. Kostenauslösende Maßnahmen werden selbstverständlich zunächst und unmittelbar mit Ihnen persönlich abgestimmt.
  • Es besteht keine Einschränkung der Forderungshöhe, so daß auch Kleinstforderungen geltend gemacht werden können. Gerade hier bietet sich die Möglichkeit des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung an, um die Kosten jederzeit kalkulierbar und übersichtlich zu gestalten.


Sprechen Sie uns jederzeit gerne für ein erstes Beratungsgespräch an.
Selbstverständlich entstehen für Sie für ein solches erstes Beratungsgespräch zur näheren Klärung der Umstände keine Kosten. Ein solches Erstgespräch kann gerne auch in Ihrem Hause/Betrieb stattfinden.

Der Flyer zum Forderungseinzug steht zum Download bereit. 

VOLKER ROHR
Rechtsanwalt und Schlichter

Liebigstraße 2

64646 Heppenheim

 

 

Kanzlei Öffnungszeiten:
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